#werbung – Die Grauzone im social Media – Wie ich als Blogger damit umgehe und arbeite.
‚Enthält Produktplatzierungen‘ – wer kennt diese anfängliche Einblendung in vielen Spiel und Kinofilmen nicht?
In der Film und Medien Branche ist es bereits Gang und Gebe sich durch Produktplatzierungen und Kooperationen zu finanzieren. Der einzige Unterschied von uns Bloggern zu einer plakativen Produktplatzierung im Film ist die authentische Darstellungsweiße.
Als Blogger stehen wir mit unserem Namen hinter dem zu bewerbenden Produkt bzw hinter dem Unternehmen. Wir vertreten im besten Fall nicht nur das Produkt, sondern die gesamten Unternehmenswerte mit denen wir konform sind. Wir repräsentieren, wir sind nahbar und echt, wir sind wie du und ich.
Durch kein anderes Medium kann sich der potenzielle Käufer – ihr, unsere Community – mehr identifizieren.
Deshalb ist diese Art der Werbung für mich so besonders und auch einzigartig. Durch jede Zusammenarbeit entsteht ein individuelles Marketingkonzept wie ich euch das Produkt mit unserer Geschichte näher bringen darf. Mit Leidenschaft verkaufe ich euch nicht plump ein Produkt, sondern möchte euch aus Überzeugung das Produkt näher bringen.
Wie in der Film Branche finanziere ich mich durch Kooperationen und Projekten mit Unternehmen. Eine langfristige Partnerschaft ist absolut wünschenswert und darauf lege ich bei der Auswahl meiner Partner großen Wert. Nicht nur das Ziel einer langfristigen Koop steht im Vordergrund, sondern auch die individuelle und authentische Umsetzung, um plakative und unpersönliche Werbung zu vermeiden.
Hinter einer Kooperation oder einem Projekt steht unglaublich viel Arbeit, die so auf den ersten Blick gar nicht sichtbar ist. Jedem Projekt geht ein Konzept mit einem Kommunikationsplan voraus, indem man Marketing relevante Schritte in der Planung, Umsetzung und Durchführung aufzeigt.
In meinem Kommunikationsplan achte ich darauf die Posting’s in der Anzahl und Art klar zu definieren und festzulegen, damit das Unternehmen und auch ihr nachvollziehen könnt welches Posting bezahlt und als Werbung gekennzeichnet wird.
Das Resultat davon zeige ich euch in Form von Posting’s, Blogpost’s und Video’s auf meinen sozialen Kanälen und diese resultierenden Ergebnisse aus einer Zusammenarbeit sollten als ‚WERBUNG‘ gekennzeichnet werden.
-Werbung-
Werbung beginnt ab dem Punkt, an dem ich ein Produkt oder Unternehmen wirtschaftlich beeinflusse, sprich die Kaufkraft stärke. Doch wie sieht es mit dem Brand Image, beispielsweiße bei gesponserten Equipment aus? Oder bei Produkttests, Gewinnspielen, etc… Ab welcher ‚Größe‘ bin ich dazu verpflichtet zu kennzeichnen?
Stellt das Produkt den Mittelpunkt des Posting’s dar und wird die objektive Wahrnehmung des Zuschauers durch eine subjektive positive Meinung des Werbenden beeinflusst, handelt es sich um Werbung.
Die Kennzeichnung ‚Werbung‘ sollte dann auf keinen Fall fehlen. Wichtig dabei ist auch die richtige Wortwahl! Zulässig zur eindeutigen Kennzeichnung sind die Begriffe ‚Werbung‚, ‚Anzeige‚ und ‚Werbeanzeige‚, bei ’sponsored by‘ oder ‚ad‘ sollte jedoch Vorsicht geboten werden, da die Rechtssprechung hier noch nicht eindeutig geklärt ist. Bei englisch verfassten Artikeln ist die Kennzeichnung ‚advertisement‘ angebracht.
Bei folgenden Fact’s sollte der Post eindeutig gekennzeichnet sein:
- Dreht sich der Inhalt des Posting’s um ein besonderes Produkt
- Erhalte ich ein Honorar oder eine wirtschaftliche Gegenleistung in Form von Produkten oder einer Reise für die Umsetzung der Posting’s
- Handle ich nicht als Privatperson, sondern gebe Empfehlungen als öffentliche, gewerbliche Person weiter
- Verwende ich Produktfoto’s, Namen oder Slogan des Unternehmens
- Werde ich vom Unternehmen gebeten/aufgefordert das Produkt/Unternehmen als positiv zu bewerten, die Produkte einzubeziehen oder generell Posting’s zu verfassen
Erhalte ich ein Produkt zum Testen völlig ohne Aufforderung, reicht bei Posting’s eine kurze Offenlegung zum kostenlosen Erhalt des Produktes aus. Jedoch ist hier zu beachten, das Produkt sachlich einzubeziehen, sofern oben genannte Punkte nicht! eintreffen.
Auch bei Eigenkauf sollte darauf geachtet werden ob ein ‚reklamenhafter‘ Stil vorliegt und ob sich der Post um einen neutralen unabhängigen oder subjektiven werbenden Inhalt dreht.
-Productplacement-
Produktplatzierungen sind Einblendungen besonderer Produkte, die aber kein zentrales Geschehen im Posting aufzeigen und nicht inhaltlich im Mittelpunkt stehen.
- Bei einem Wert unter 1.000€ genügt ein Hinweis ‚enthält Produktplatzierungen‘
- Bei einem Wert über 1.000€ geht man von keinem neutralen Inhalt aus und verpflichtet sich somit die Produktplatzierung als ‚Werbung‘ zu kennzeichnen
-Affiliate Links-
Affiliate Links sind Links die meist über ein Partnerprogramm generiert und bei Kauf über den Link mit einer Provision ausgezahlt werden. Auch das ist eine Form der Werbung, da ein wirtschaftlicher Vorteil für den Werbenden entsteht. ‚Werbelink‘ ist hierbei ein gängiger Begriff, um die Links eindeutig zu kennzeichnen. Eine zusätzliche eindeutige Erklärung von Affiliate Links ist ebenfalls sinnvoll.
-Schleichwerbung-
Schleichwerbung wird als Täuschung der Verbraucher definiert. Die Werbeabsicht soll bewusst verdeckt werden, sodass der Verbraucher auf den ersten Blick einen neutralen und unabhängigen Inhalt vorgeführt bekommt. Das ist Strafbar und ist in diversen Gesetzen verboten.
Unteranderem im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb §5a UWG:
“Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.” *1
Werbung muss als solche gekennzeichnet werden, sobald ein nutzen für den Werbenden vorliegt.
“kommerzielle Kommunikation [ist] jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt.” *2
-Folgen-
Die Folgen einer fehlenden oder falschen Kennzeichnung der zu bewerbenden Post’s können mit einer Abmahnung gerichtlich festgesetzt und mit Bußgeld bestraft werden. Der Influencer selber, aber auch das Unternehmen oder die Agentur können bei einer Abmahnung herangezogen werden.
-Q&A-
- Ausstattung von Produkten: Die Produkte sind im Content zu sehen, spielen aber keine weitere Rolle, ich weiße nicht explizit auf die Produkte hin (Text und Bild) und gehe keiner Aufforderung zu posten nach -> meines Erachtens keine Kennzeichnung notwendig.
- Durchführung eines Gewinnspiels: Das Unternehmen stellt Produkte zur Verlosung des Gewinnes. Ist der Fokus des Inhalts auf die Produkte beschränkt und der werbliche Charakter gegeben, gehe ich auf Nummer sicher und kennzeichne die Posting’s als ‚Werbung‘ -> Kennzeichnung.
- Ab wann bin ich verpflichtet zu kennzeichnen -> sobald eine geschäftliche Handlung vorliegt.
- Können vergangenen Posting’s wegen unzulässiger Kennzeichnung abgemahnt werden? -> Ja, bis 6 Monate kann das Posting in er Vergangenheit liegen. *3
Dieser Beitrag zeigt meine Erfahrungen und meine Art mit Werbung umzugehen auf. Für die Richtigkeit der Inhalte übernehme ich keine Haftung. Bei Unklarheiten empfehle ich einen fachkundigen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Links zu Quellen, die mir bei der Recherche des Inhalts wesentlich geholfen haben:
- Live Chat mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke *3
- Whitepaper mit Risiken der Schleichwerbung *2
- ‚Rechtliche Anforderungen – Kennzeichnung von Werbung in BLOGs – Schleichwerbung‘
- ‚Wann wird Influencer-Marketing zu Schleichwerbung?‘ *1
- Die Medienanstalt – FAQs